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Aktuelles

Spielbetrieb in der Tennishalle wird eingestellt

Aufgrund einer Verordnung der Landesregierung wird der Betrieb in der Tennishalle des
TC Ebnat e.V. bis auf weiteres eingestellt.

Verordnung der Landesregierung

über infektionsschützende Maßnahmen

gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

(Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 16. März 2020

 

Auf Grund von §32 in Verbindung mit den §28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und §31

des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

 

 

§ 4 Schließung von Einrichtungen

 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

 

1.      Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater

2.  Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,

3.  Kinos

4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,

5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,

6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,

7. öffentliche Bibliotheken,

8. Vergnügungsstätten sowie

9. Prostitutionsstätten.

 

 

 

 

 

 


Verordnung der Landesregierung

über infektionsschützende Maßnahmen

gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

(Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 16. März 2020

 

Auf Grund von §32 in Verbindung mit den §28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und §31

des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

 

§ 4 Schließung von Einrichtungen

 

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

 

1.      Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater

2.      Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,

3.      Kinos

4.      Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,

5.      Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,

6.      Volkshochschulen und Jugendhäuser,

7.      öffentliche Bibliotheken,

8.      Vergnügungsstätten sowie

9.      Prostitutionsstätten.